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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der Automobilverkehr Frutigen – Adelboden AG, nachfolgend AFA genannt und gelten für unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen wie Flugscheinen, Billetten, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmungen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1.  Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise

  • Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei uns zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen von der AFA lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
  • Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
  • Unsere Reisebestätigung erhalten Sie in Form einer Bestätigung oder einer Rechnung mit Einzahlungsschein.

Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Für kurzfristige Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar. Für eine Reisebuchung kann auch eine Anzahlung erhoben werden.

Bei nicht fristgerechter Zahlung hat die AFA das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

  • Unsere Preise verstehen sich (wo nichts anderes erwähnt) pro Person in CHF mit Unterkunft im Doppelzimmer, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden. Preisänderungen siehe Programm- und Preisänderungen (Ziffer 2 und 4).
  • Buchungsgebühren/Zuschläge: Für kurzfristige Buchungen bei Mehrtagesreisen (weniger als 15 Tage vor Abreise) kann pro Auftrag eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.– erhoben werden.

2.  Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

  • Bei Namensänderungen, Benennungen eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Bei nur Carfahrten beträgt diese Gebühr CHF 40.– pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.
  • Annullieren Sie Ihre Mehrtagesreise bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt.

Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gemäss Ziffer 2.1, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:

21 – 15 Tage vor Abreise: 10%

14 – 08 Tage vor Abreise: 30%

07 – 01 Tage vor Abreise: 75%

Abreisetag/Nichterscheinen: 100%

Abweichende Annullationskosten (z. B. Linienflüge) sind vorbehalten. Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

  • Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen am Wochenende oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

 

3.  Annullationskostenversicherung

  • Der obligatorische Annullationsschutz, bzw. die kombinierte Annullations- und Extrarückreisever- sicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt (Beträge gemäss Prospektausschreibung). Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt. Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie an lässlich oder bis spätestens 5 Tage nach der Buchung auf diese Versicherung verzichten. Nach dieser Frist ist die Versicherungsprämie – auch im Annullierungsfall – nicht rückerstattbar. Eine nachträgliche Versicherungsbestellung ist nur bis 5 (Arbeits)Tage nach Buchungsabschluss möglich.

4.  Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen)

Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

5.  AFA-Car

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Es kann vorkommen, dass wir an einige Daten über zu wenig eigene Busse verfügen. In diesen Fällen behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, Fahrzeuge befreundeter Unternehmen, oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen, einzusetzen. Dies kann auch Änderungen in der Platzzuteilungen nach sich ziehen. In sämtlichen AFA-Cars besteht ein Rauchverbot.

6.  Flüge

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar.

7.  Programm- und Preisänderungen

  • Änderungen vor Vertragsabschluss:

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über Änderungen.

  • Preisänderungen nach Vertragsabschluss:

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:

  1. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge)
  2. neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.)
  3. Wechselkursänderungen oder
  4. stattlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4. genannten Rechte zu.

  • Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
  • Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

 

  1. Sie können die Vertragsänderung annehmen
  2. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet
  3. oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe 2) oder 3) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.

8.  Reiseabsage durch AFA

  • Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl Reisen ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 21 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.

Die Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten spätestens am Tag vor der Reise.

  • Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.
  • In allen Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Reise nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9.  Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene, notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden.

Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

10.  Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).

11.  Reiseabbruch durch AFA

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z. B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z. B. Linien- anstelle Charterflug).

12.  Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

  • Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
  • Der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.

 

  • Wie Sie Ihre Forderung gegenüber AFA geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Chauffeur/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

13.  Haftung der AFA

  • Allgemeines

Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistung, soweit es dem Chauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 12.2).

  • Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
  • Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haftet die AFA nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr.

  • Haftungsausschlüsse

Die AFA haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  2. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
  3. auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten

In diesen Fällen ist jede Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

  • Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 2.1).
  • Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden )

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 13.2.1).

  • Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Car oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
  • Car-, Zug-, Flug- und Schifffahrpläne

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren.

Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

  • Veranstaltungen während der Reise

Die AFA lehnt jegliche Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot von der AFA nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

  • Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

 

14.  Transport von Kindern

Aufgrund der Gesetzgebung ist AFA verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 4. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Wir stellen entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung (vorbehältlich Verfügbarkeit). Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Reise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an uns zurück geschickt werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Cars ist obligatorisch. Wir machen darauf aufmerksam, dass es uns nicht gestattet ist, Eltern und Begleitpersonen sowie deren Kinder, welche ohne den im Vorfeld der Reise gelieferten Kindersitz zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren.

15.  Verhalten an Bord

An Bord dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und an Bord konsumieren. Auf allen unseren Fahrten ist das Rauchen an Bord verboten. Wenn Sie nach unserer Einschätzung durch Ihr Verhalten das Fahrzeug oder andere Fahrgäste gefährden oder den Chauffeur/Reiseleiter behindern oder wenn Sie die Anordnungen der Crew missachten, oder wenn Sie sich in einer Weise verhalten, die sich auf andere Fahrgäste oder auf die Crew störend, belästigend, schädigend oder verletzend auswirkt, können wir die uns notwendige erscheinenden Massnahmen treffen, um dieses Verhalten zu verhindern. Wir können Sie zum Verlassen des Fahrzeuges zwingen oder es ablehnen, Sie weiterzubefördern, und wir können Sie festnehmen lassen. Zudem können Sie für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben.

16.  Datenschutz

Die von Ihnen an uns mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetzt gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, die u. U. weniger streng als die schweizerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass wir oder der Leistungsträger verpflichtet sind, diese Daten oder ein Teil davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diesen zu übermitteln.

Indem Sie bei uns eine Reise buchen, sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. unsererseits informieren. Sie können sich jederzeit aus der Verteilerliste austragen lassen (Telefon 033 673 74 74; Mail info@afareisen.ch)

17.  Sicherstellung der Kundengelder

Die AFA garantiert Ihnen über die Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA-Winterthur Versicherung die Sicherung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.

18.  Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich (044 485 45 35 oder info@ombudsman-touristik.ch

19.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar.
  • Für Klagen gegen uns, die AFA, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Thun vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Thun einklagen.
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